2016/11: Einstufung von Styropor als Gefahrgut

Fassadendämmplatten, die mit dem Flammhemmer HBCD ausgerüstet sind, müssen ab 1.10.2016 gesondert entsorgt werden. HBCD soll verhindern, dass sich Hausbrände rasend schnell ausbreiten können. Aber die Einstufung als Gefahrgut hat fatale Folgen: Baubetriebe werden altes Styropor nicht mehr los – oder nur zu hohen Preisen.

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