11/2016: WPA2-Verschlüsselung

Seit kurzem gibt es ein BGH-Urteil, das besagt, dass ein Nutzer nicht für illegale Nutzung haftet, wenn das Gerät, wie heutzutage bei WPA2 üblich, das vom Hersteller vergebene 16-stellige Passwort nicht geändert hat. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass es ausreichend sei, da es ein individuelles, nur einmal pro Gerät vergebenes Passwort ist, und deshalb eine ausreichend hohe Sicherheitsstufe darstelle.

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Länge: 2:06 min

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