Kolumne 07/2016: Verschärfung des Sexualstrafrechts

Das vom Bundestag (7.7.16) beschlossene neue Sexualstrafrecht verfolgt nun den Grundsatz „Ein Nein ist ein Nein“, d.h., ein Täter macht sich strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen des Opfers handelt. Auch „Grapschen“ u.a. ist nun strafbar. Jetzt müssen nur noch die Gerichte keine riesigen Hürden aufbauen.

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Länge: 2:28 min

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