Kolumne Phoenix November 2014 – Rente mit 63 und Mutterschutz

Ich finde es peinlich, dass das Sozialministerium den Mutterschutz nicht auf die 45jährige Wartezeit für die abschlagfreie Rente mit 63 anrechnet. Diese Frauen dürfen in einer Zeit, die immerhin der Sicherung der Rente dient, nämlich, Nachwuchs zu zeugen, nicht arbeiten. Der Staat verbietet es. Daher können sie auch keine Beiträge einzahlen. Ihr Nachwuchs wird es aber später einmal sein, der in die Rentenkasse einzahlen wird und deren Existenz damit sichert.

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